Datenschutz

E-Evidence gilt ab morgen: Sind Ihre Daten und Prozesse darauf vorbereitet?

17. August 2026 · Sören Claas Victor Lasch

🚨 E-Evidence ab 18. August 2026: Sind Ihre Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten darauf vorbereitet?

Ab dem 18. August 2026 wird die europäische E-Evidence-Verordnung verbindlich.

Damit können Justizbehörden eines EU-Mitgliedstaates unter bestimmten Voraussetzungen elektronische Beweismittel direkt bei Diensteanbietern in einem anderen Mitgliedstaat anfordern oder deren Sicherung verlangen.

📧 E-Mails
💬 Nachrichten
☁️ Cloud- und Nutzerdaten
🗂️ elektronische Geschäftsunterlagen

können damit sehr kurzfristig zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens werden.

Und kurzfristig bedeutet tatsächlich kurzfristig:

Bei einer European Production Order beträgt die Reaktionsfrist grundsätzlich zehn Tage – in Notfällen können es nur acht Stunden sein.

Das klingt zunächst nach einem Spezialthema für Cloud-, Kommunikations- und Plattformanbieter.

Aber die eigentliche Botschaft geht weit darüber hinaus.

Unternehmen müssen heute wissen:

👉 Wo liegen unsere Daten?
👉 Wer darf darauf zugreifen?
👉 Können wir bestimmte Informationen schnell identifizieren und sichern?
👉 Sind Zugriffe nachvollziehbar protokolliert?
👉 Wer prüft eine behördliche Anfrage?
👉 Wer entscheidet über eine Herausgabe?
👉 Wie werden Datenschutz und Vertraulichkeit berücksichtigt?
👉 Und funktioniert dieser Prozess auch nachts, am Wochenende oder während eines Cyberangriffs?

Genau hier treffen Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance und Business Continuity Management aufeinander.

🔐 Informationssicherheit
Berechtigungskonzepte, Zugriffskontrollen, Protokollierung, Rollen und Verantwortlichkeiten müssen belastbar sein.

🛡️ Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten sind betroffen? Wer bewertet die Anfrage? Wann muss der Datenschutzbeauftragte eingebunden werden?

📋 Nachweisfähigkeit
TOM, Verfahrensbeschreibungen, Löschkonzepte, Aufbewahrungsfristen, Rollen und Freigaben sollten nicht erst im Ernstfall zusammengesucht werden.

🚨 Incident Response und Notfallorganisation
Wer übernimmt die Koordination? IT? Informationssicherheitsbeauftragter? Datenschutzbeauftragter? Legal? Geschäftsführung?

🏭 BCM
Was passiert, wenn gleichzeitig ein Ransomware-Angriff läuft, Systeme nicht erreichbar sind oder der zuständige Mitarbeiter ausfällt?

Und damit entsteht unmittelbar die Verbindung zu NIS-2.

Die deutsche NIS-2-Umsetzung ist bereits in Kraft. Für betroffene Unternehmen stehen Risikomanagement, Meldeprozesse, Nachweise und die Verantwortung der Geschäftsleitung deutlich stärker im Mittelpunkt.

E-Evidence verlangt dabei nicht automatisch eine ISO-27001-, TISAX- oder sonstige Zertifizierung.

Aber ein funktionierendes ISMS und belastbare Zertifizierungs- und Auditnachweise können entscheidend dabei helfen, zu zeigen, dass Prozesse nicht nur auf dem Papier existieren.

✅ Verantwortlichkeiten sind definiert.
✅ Zugriffe sind geregelt.
✅ Prozesse sind dokumentiert.
✅ Sicherheitsvorfälle werden strukturiert behandelt.
✅ Eskalationswege existieren.
✅ BCM und Notfallorganisation sind vorbereitet.

Auch ein externer Datenschutzbeauftragter oder ein externer Informationssicherheitsbeauftragter ersetzt nicht die Verantwortung des Unternehmens.

Aber externe Spezialisten können helfen, Strukturen vorzubereiten, Anforderungen fachlich einzuordnen und im Ernstfall Datenschutz, Informationssicherheit, IT, Legal und Geschäftsführung schnell zusammenzubringen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

„Haben wir irgendwo eine Richtlinie dazu?“

Sondern:

🚨 „Können wir morgen innerhalb weniger Stunden nachvollziehbar, rechtssicher und technisch sauber handeln?“

E-Evidence ist damit mehr als ein neues europäisches Rechtsinstrument.

Es ist ein weiterer Beleg dafür, dass Datenschutz, Informationssicherheit, NIS-2, BCM, Notfallmanagement und Geschäftsführung nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden können.

Quellen: EU-Verordnung (EU) 2023/1543, Europäische Kommission, BfDI, BSIG/NIS-2-Umsetzung Deutschland.

#E­­Evidence #Datenschutz #Informationssicherheit #NIS2 #DSGVO #Cybersecurity #BCM #ISMS #ISO27001 #TISAX #Compliance #CyberResilience #Notfallmanagement #Geschäftsführung
← Zurück zum Blog Kontakt →